
Die Frage nach der richtigen Krankenversicherung beschäftigt jeden Lehrer früher oder später. Dabei geht es nicht um ein paar Euro im Monat – sondern um eine Entscheidung, die deine Finanzen über Jahrzehnte hinweg prägt. Die Differenz zwischen der besten und der schlechtesten Wahl kann sich auf mehrere hunderttausend Euro summieren.
Die gute Nachricht: Die Antwort ist für die meisten Lehrer eindeutig. Die schlechte: Sie hängt entscheidend von deinem Beschäftigungsstatus ab. Was für verbeamtete Lehrer finanziell brillant ist, kann für angestellte Lehrer zur Kostenfalle werden.
Der entscheidende Unterschied: Verbeamtet oder angestellt?
Als verbeamteter Lehrer hast du die freie Wahl zwischen PKV und GKV – völlig unabhängig von deinem Einkommen. Du bist von der Sozialversicherungspflicht befreit und hast Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet konkret: Der Staat beteiligt sich mit 50 bis 90 Prozent (je nach Bundesland und Familiensituation) an deinen Krankheitskosten. Etwa 93 Prozent aller Beamten sind privat versichert – und das hat gute finanzielle Gründe.
Als angestellter Lehrer bist du versicherungspflichtig in der GKV, solange dein Bruttojahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro pro Jahr (2025) bzw. 77.400 Euro (2026) liegt. Erst darüber kannst du in die PKV wechseln. Du erhältst keinen Beihilfeanspruch, sondern einen Arbeitgeberzuschuss von maximal 471,32 Euro monatlich (2025).
Referendare und Lehramtsanwärter erhalten als Beamte auf Widerruf bereits Beihilfe und können sich privat versichern. Spezielle Anwärtertarife bieten besonders günstige Konditionen von etwa 60-130 Euro monatlich.
Beihilfe: Das Herzstück für verbeamtete Lehrer
Die Beihilfesätze variieren zwischen den Bundesländern. In den meisten Bundesländern gilt die Standardregelung von 50 Prozent für aktive Lehrer ohne oder mit einem Kind, 70 Prozent für aktive Lehrer mit zwei oder mehr Kindern sowie für Pensionäre, 80 Prozent für Kinder und 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehepartner.
Sachsen bietet die höchsten Beihilfesätze bundesweit – von 50 Prozent ohne Kind über 70 Prozent mit einem Kind bis zu 90 Prozent mit zwei oder mehr Kindern. Hessen und Bremen arbeiten mit einem familienbezogenen Bemessungssatz, der bei 50 Prozent Basis startet und sich um jeweils 5 Prozent pro berücksichtigungsfähige Person (Ehepartner, Kinder) bis maximal 70 Prozent ambulant erhöht. Im stationären Bereich gibt es eine weitere Erhöhung um 15 Prozent.
Pauschale Beihilfe: Eine Alternative mit Haken
In acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und eingeschränkt Schleswig-Holstein) können Beamte zwischen individueller und pauschaler Beihilfe wählen. Bei der pauschalen Beihilfe zahlt der Dienstherr 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags als Zuschuss – gilt sowohl für GKV als auch für PKV. Die Entscheidung ist jedoch unwiderruflich und für die meisten Beamten finanziell nachteilig gegenüber der klassischen Kombination aus individueller Beihilfe und PKV-Restkostentarif.
Wie hoch ist die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt bei 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich) für 2025 und 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich) für 2026. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge berechnet – wer mehr verdient, zahlt dennoch nur bis zu dieser Höhe.
Die Versicherungspflichtgrenze, ab der angestellte Lehrer in die PKV wechseln können, liegt bei 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich) für 2025 und 77.400 Euro jährlich (6.450 Euro monatlich) für 2026.
Diese Grenze ist seit 2003 von der Beitragsbemessungsgrenze entkoppelt und wurde überproportional erhöht, um den Zugang zur PKV einzuschränken. Für langjährig Privatversicherte gilt die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze.
GKV-Beiträge im Aufwind: Die Belastung steigt weiter
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit jeweils 7,3 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2025 offiziell 2,5 Prozent, tatsächlich jedoch bereits 2,9 Prozent. Für 2026 ist ein Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent offiziell festgelegt. Das ergibt einen Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent (2025) bzw. 17,5 Prozent (2026).
Allerdings liegt der tatsächliche Zusatzbeitrag vieler Kassen bereits deutlich höher – die günstigsten Kassen liegen bei etwa 2,18-2,45 Prozent, während die teuersten Kassen bis zu 4,40 Prozent verlangen.
Für freiwillig Versicherte liegt der Höchstbeitrag 2025 bei 942,64 Euro monatlich (mit Krankengeldanspruch) bzw. 909,56 Euro (ohne Krankengeldanspruch). Für 2026 dürfte der Höchstbeitrag aufgrund der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze auf über 1.000 Euro monatlich steigen.
Wie teuer ist die GKV für verbeamtete Lehrer?
Ein verbeamteter Lehrer mit einem Bruttogehalt von 5.000 Euro monatlich und freiwilliger GKV-Mitgliedschaft zahlt etwa 855 Euro GKV-Beitrag plus 190 Euro Pflegeversicherung – insgesamt also rund 1.045 Euro monatlich.
Das Entscheidende: Verbeamtete Lehrer erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur GKV und müssen den vollen Beitrag selbst tragen. Sie erhalten auch keine Beihilfe, wenn sie sich für die GKV entscheiden (außer bei pauschaler Beihilfe).
PKV-Kosten für Lehrer: Wie groß sind die Unterschiede zur GKV?
Dank Beihilfe benötigen verbeamtete Lehrer nur eine Restkostenversicherung, die deutlich günstiger ist als ein Volltarif. Die typischen Monatsbeiträge bei 50 Prozent Beihilfe liegen zwischen 180-250 Euro für 25-30-Jährige, 220-350 Euro für 30-40-Jährige, 280-400 Euro für 40-50-Jährige und 350-520 Euro für 50-60-Jährige.
Mit höherer Beihilfe von 70 Prozent bei zwei Kindern reduzieren sich diese Beiträge entsprechend, da nur noch 30 Prozent statt 50 Prozent abgesichert werden müssen.
Im Ruhestand verbessert sich die Situation weiter: Der Beihilfesatz steigt üblicherweise von 50 auf 70 Prozent, wodurch sich der PKV-Beitrag deutlich reduziert. Pensionierte Lehrer zahlen im Durchschnitt nur noch 200-280 Euro monatlich.
Ohne Beihilfe benötigen angestellte Lehrer einen Volltarif mit 100 Prozent Absicherung, was deutlich teurer ist. Die typischen Monatsbeiträge für 30-35-Jährige liegen bei 450-800 Euro brutto, nach Arbeitgeberzuschuss bleiben etwa 175-400 Euro Eigenanteil.
Die Familienversicherung macht den Unterschied
In der GKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert. Diese Familienversicherung ist jedoch ausgeschlossen, wenn ein Elternteil privat versichert ist, dessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und höher ist als das des gesetzlich versicherten Partners.
In der PKV muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Beamtenkinder kosten etwa 35-80 Euro monatlich (mit 80 Prozent Beihilfe), Kinder angestellter Lehrer ab etwa 100 Euro pro Kind. Ehepartner zahlen je nach Beihilfeberechtigung 70-200 Euro oder einen Volltarif.
Beispiel: PKV vs. GKV-Beitrag bei Lehrern
Verbeamteter Lehrer, 40 Jahre, 5.000 Euro Bruttogehalt:
PKV-Variante:
- PKV-Beitrag (50% Beihilfe): ca. 320 Euro
- Pflegeversicherung: ca. 35 Euro
- Gesamt: ca. 355 Euro monatlich
GKV-Variante:
- GKV-Beitrag: ca. 855 Euro
- Pflegeversicherung: ca. 190 Euro
- Gesamt: ca. 1.045 Euro monatlich
Differenz: 690 Euro pro Monat = 8.280 Euro pro Jahr
Über eine 40-jährige Berufslaufbahn summiert sich diese Differenz auf über 331.000 Euro – ohne Berücksichtigung von Zinsen oder Beitragssteigerungen.
Angestellter Lehrer, 35 Jahre, TV-L E13 Stufe 4 (5.714 Euro):
PKV-Variante (ohne Familie):
- PKV-Beitrag (Volltarif): ca. 650 Euro
- Arbeitgeberzuschuss: ca. 325 Euro
- Pflegeversicherung: ca. 110 Euro
- Gesamt Eigenanteil: ca. 435 Euro monatlich
GKV-Variante (ohne Familie):
- GKV-Beitrag Arbeitnehmeranteil: ca. 488 Euro (geteilt: 244 Euro)
- Pflegeversicherung: ca. 97 Euro
- Gesamt Eigenanteil: ca. 341 Euro monatlich
Mit zwei Kindern ändert sich die Rechnung dramatisch:
- PKV: zusätzlich ca. 200 Euro pro Kind = 435 + 400 = 835 Euro
- GKV: keine Mehrkosten durch Familienversicherung = 341 Euro
- Differenz: 494 Euro pro Monat
Leistungsvergleich: Was bekommst du für dein Geld?
Die PKV bietet freie Arztwahl auch bei Spezialisten ohne Kassenzulassung, kürzere Wartezeiten (durchschnittlich 12 Tage beim Facharzt statt 25 Tage in der GKV), Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, hochwertige Zahnbehandlung und Zahnersatz mit 50-100 Prozent Erstattung sowie moderne Behandlungsmethoden und Arzneimittel ohne Budgetbeschränkung. Heilpraktiker-Leistungen sind je nach Tarif ebenfalls enthalten.
Die GKV punktet mit fehlender Gesundheitsprüfung, umfangreicher Psychotherapie mit bis zu 300 Sitzungen (PKV oft nur 20-30) und einfacher Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte. Allerdings empfinden 21 Prozent der gesetzlich Versicherten die Wartezeiten beim Facharzt als „zu lang“, 25 Prozent warten über 30 Tage.
Die Öffnungsaktion: Deine Chance bei Vorerkrankungen
Bei Eintritt in die PKV ist normalerweise eine Gesundheitsprüfung obligatorisch. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen von 10-50 Prozent, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Häufige Vorerkrankungen mit Risikozuschlag sind Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht, Migräne, chronische Erkrankungen und psychische Erkrankungen.
Die Öffnungsaktion ermöglicht Beamtenanwärtern mit Vorerkrankungen den erleichterten Zugang zur PKV innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Verbeamtung. Der maximale Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt, Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig, und eine Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen ist nicht möglich. Die Frist beginnt mit dem Tag der Verbeamtung laut Ernennungsurkunde – ein Versäumen bedeutet den unwiderruflichen Verlust dieses Sonderrechts.
Teilnehmende Versicherer sind unter anderem Debeka, Allianz, HUK-COBURG, Barmenia, DKV, SIGNAL IDUNA, Münchener Verein, SDK, INTER, UKV, ottonova und Bayerische Beamtenkrankenkasse.
Wechselmöglichkeiten: Der Weg zurück in die GKV ist steinig und schwer
Verbeamtete Lehrer können jederzeit von der GKV in die PKV wechseln, während angestellte Lehrer dies nur können, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der Rückweg von der PKV in die GKV ist jedoch sehr schwierig und meist nur in Ausnahmefällen möglich.
Für Beamte ist die Rückkehr praktisch unmöglich, solange der Beamtenstatus besteht – nur durch einen Statuswechsel ins Angestelltenverhältnis mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Für angestellte Lehrer unter 55 Jahren ist der Wechsel möglich bei Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, bei Arbeitslosigkeit oder bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Ab 55 Jahren ist der Wechsel praktisch ausgeschlossen, es sei denn, man war in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre GKV-pflichtversichert und weniger als die Hälfte der Zeit versicherungsfrei oder hauptberuflich selbstständig. Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren von günstigen PKV-Beiträgen profitieren und im Alter der GKV zur Last fallen.
Besonderheiten in Elternzeit und Teilzeit
Verbeamtete Lehrer behalten in der Elternzeit ihren Beihilfeanspruch, in vielen Bundesländern steigt der Beihilfesatz sogar auf 70 Prozent. Die PKV-Beiträge laufen weiter, reduzieren sich aber bei höherem Beihilfesatz.
Ein Zuschuss zur PKV von bis zu 31 Euro monatlich ist möglich. Beamtenanwärter und Besoldungsgruppen bis A8 können auf Antrag volle Beitragserstattung erhalten. Keine Familienversicherung in der GKV des Partners ist möglich, da der Beihilfeanspruch besteht.
Angestellte Lehrer sind in der GKV während der Elternzeit beitragsfrei (bei Pflichtversicherung), während freiwillig Versicherte meist weiter zahlen. Eine Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Partner ist möglich. In der PKV laufen die Beiträge unverändert weiter, es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss während der Elternzeit, und die vollen Kosten müssen selbst getragen werden. Einige Versicherer bieten spezielle Elterntarife mit bis zu 6 Monaten Beitragsbefreiung.
Beitragsentwicklung: Was kommt auf dich zu?
Die GKV-Beiträge steigen kontinuierlich. Der Zusatzbeitrag entwickelte sich von 1,7 Prozent (2024) über 2,5 Prozent offiziell bzw. 2,9 Prozent tatsächlich (2025) auf 2,9 Prozent offiziell festgelegt für 2026. Weitere Steigerungen auf über 3 Prozent sind wahrscheinlich.
Die Gründe liegen im Defizit von 6,2 Milliarden Euro (2024) und erwarteten 13,8 Milliarden Euro (2025), steigenden Gesundheitskosten, dem demografischen Wandel und Krankenkassenreserven unter dem gesetzlichen Minimum. Der Gesamtbeitrag GKV könnte 2027/2028 die 18-Prozent-Marke überschreiten.
Die PKV-Beiträge steigen durchschnittlich um etwa 3,9 Prozent pro Jahr. Dämpfende Faktoren für Beamte sind Altersrückstellungen, die Steigerungen abfedern, sowie die Tatsache, dass bei Pensionierung die Beihilfe auf 70 Prozent steigt und die Beiträge sinken. Der 10-Prozent-Zuschlag zur Bildung von Altersrückstellungen entfällt ab 60 Jahren.