Ein Ghostwriter[1] ist eine Person, die im Auftrag eines anderen in dessen Namen Texte schreibt. Diese Arbeit ist beinahe so alt wie die Menschheit selbst. Bereits in der Antike erhielten Schreiber Aufträge für die Anfertigung von politischen Reden oder das Verfassen von Dramen. Die Popularität dieser Tätigkeit hat im Laufe der Geschichte nicht abgenommen und erfreut sich auch heute noch großer Beliebtheit. Geändert hat sich allerdings das gesellschaftliche Ansehen der Ghostwriter.
Insbesondere im akademischen Bereich ist Ghostwriting sehr verpönt. Regelmäßig tauchen in den Medien Artikel über Politiker, Wissenschaftler oder Professoren auf, deren Dissertationen von anderen Personen verfasst wurden. Dies führt nicht nur zu negativer Presse, sondern in vielen Fällen auch zur Aberkennung des jeweiligen Titels. Auch Autoren lassen sich gelegentlich ihre Werke von Ghostwritern schreiben. Insbesondere einige Personen des öffentlichen Lebens greifen beim Schreiben von Biographien oder (politischen) Reden gern auf andere Texter zurück. Ebenso tun dies viele Unternehmensberater beim Verfassen von Ratgebern.
Am häufigsten kommen Ghostwriter jedoch im Auftrag von Schülern und besonders Studenten in Einsatz. Etliche Agenturen werben mit dem Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten, Bewerbungen, Gutachten und anderen für die Ausbildung benötigten Dokumenten. Die Texter, bei denen es sich in der Regel um Freiberufler mit akademischem Hintergrund handelt, können je nach Arbeitsaufwand, Seitenzahl und Textart dreistellige Beträge pro Seite erhalten. Somit kann die Inanspruchnahme eines Ghostwriters zu einem teuren Unterfangen werden.
Die Gründe für die Beauftragung einer anderen Person mit der eigenen Arbeit sind vielseitig. Beispiele sind Zeitknappheit, mangelnde Schreibfertigkeiten oder fehlendes Interesse am Thema der Arbeit. Oft sind es auch Eltern, die Ghostwriter für die Aufgaben ihrer Kinder engagieren, um diesen eine möglichst gute Note zu verschaffen, da die Agenturen den Kunden bestmögliche Ergebnisse garantieren. Fällt dem Lehrer oder Dozenten jedoch auf, dass es sich nicht um eine Eigenleistung handelt, kann dies zu harten Strafen führen: Vergleichsweise harmlos ist das Verlangen einer erneuten Anfertigung der Arbeit. Da es sich um eine Verletzung des Urheberrechts handelt, kann dies aber auch mit Geldstrafen, dem Verlust der Studienberechtigung oder der Aberkennung von akademischen Titeln geahndet werden. Gerade an Universitäten werden Vergehen dieser Art schwer bestraft. Da die Studenten bei der Abgabe ihrer Studienleistungen mit einer eidesstattlichen Erklärung versichern müssen, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und sämtliche Quellen angegeben wurden, handelt es sich bei der Einreichung eines fremden Dokuments um ein Plagiat, was in den meisten Studienordnungen mit dem Verlust der Studienberechtigung und gegebenenfalls weiteren Strafen geahndet wird.
Dieses Problem kann umgangen werden, indem sich der Schüler oder Student lediglich von der Arbeit des Ghostwriters inspirieren lässt und auf dieser Basis einen eigenen Text anfertigt. So wird es auch von den meisten Texteragenturen empfohlen. Aus diesem Grund machen sich die Ghostwriter mit ihrer Tätigkeit auch nicht strafbar. Sofern in den Agenturrichtlinien die besagte Empfehlung ausgesprochen wird, können sich die Texter immer auf diese berufen. Die Auftragsarbeiten dienen in erster Linie als Unterstützung bei der Anfertigung der eigenen Studienleistungen. Somit lohnt sich zwar die Buchung eines Ghostwriters zur Reduzierung von Stress und Arbeitsaufwand, trotzdem sollte nicht vergessen werden, dass das Endreslutat weiterhin problemlos als Eigenleistung betitelt werden kann, sodass keine Strafen befürchtet werden müssen.
[1] Anmerkung: Es sind stets Personen jeglichen Geschlechts gemeint. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Fall auf die männliche Form zurückgegriffen.