Die im Kaiserreich eingeführten Volksschulen, die alle Kinder acht Jahre lang besuchen mussten, hatten auch in der Zeit der Weimarer Republik zunächst noch unverändert Bestand. Dies änderte sich jedoch mit der Verabschiedung des Reichsschulgrundgesetzes am 28. April 1920, was das deutsche Schulsystem erneut grundlegend veränderte.
Doch Schulen waren nicht die einzigen Bildungseinrichtungen, die Kinder in der Weimarer Republik besuchen konnten. Auch Kindergärten wurden immer bekannter. Diese waren zunächst zwar nur als Fürsorgeeinrichtungen für Familien gedacht, die keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder hatten. Nach und nach setzte sich allerdings der Gedanke durch, dass Kindergärten nicht nur der Verwahrung, sondern auch der Erziehung dienen sollten. Darum nahm die Zahl der Kindergartenplätze zu. Hier wurde in der Regel die Erziehung nach Friedrich Fröbel (1782 – 1852) durchgeführt, die auf die Selbstentfaltung und Kreativität des Kindes abzielt. Auch die Ausbildung der Aufsichtspersonen wurde vereinheitlicht, sodass man, wie zuvor bei den Lehrkräften, sicherstellen konnte, dass diese auf ein bestimmtes Basiswissen zurückgreifen konnten.
Auf der Erziehung in den Kindergärten baute die weitere Ausbildung in den Schulen auf. Volksschulen wurden durch Grundschulen erweitert, in denen alle Kinder vier Jahre lang gemeinsam lernen sollten. Wohlhabende Kinder hatten nun nicht mehr die Möglichkeit, gegen hohe Gebühren eine Vorschule zu besuchen, die sie auf die Zeit auf dem Gymnasium vorbereiten sollten. Stattdessen sollten alle Schüler[1] die gleichen Chancen bekommen. Darum wurden auch Schulgelder für den Unterricht an der Volksschule abgeschafft. Insgesamt bestand auch in der Weimarer Republik eine achtjährige Schulpflicht, nach der der Volksschulabschluss erlangt werden konnte. Alternativ war nach der Grundschulzeit auch ein Wechsel an die Mittelschule, die der heutigen Realschule entspricht, oder an ein Gymnasium möglich. Diese Schulen kosteten dann allerdings Geld, was sich im Falle des Gymnasiums auch bis in die 1950er Jahre nicht veränderte. Somit hatten Kinder aus Arbeiterfamilien selten die Chance, einen höheren Abschluss als den der Volksschule zu erlangen.
Ähnlich verwirrend wie die ständig wechselnde Politik in dieser Zeit waren auch die vielen verschiedenen Unterkategorien der Schulformen. Besonders Gymnasien boten Schülern unterschiedliche Schwerpunkte an, um sich in verschiedene Richtungen entwickeln zu können. An humanistischen Gymnasien legte man besonders viel Wert auf antikes Wissen, daher standen dort auch Latein und Griechisch auf dem Stundenplan. An Realgymnasien orientierte man sich stattdessen an der Gegenwart und Zukunft. Neben modernen Sprachen wurden Naturwissenschaften, genannt Realien, gelehrt. Auch die Oberrealschulen setzten auf Naturwissenshaften und Mathematik. Als letzte Schulform entstand die Deutsche Oberschule, die den Schülern die deutsche Kultur näherbringen sollte. Darum standen Fächer wie Deutsch, Geschichte, Erdkunde und Religion in Vordergrund. Außerdem wurde hier die in der Weimarer Republik erstmals eingeführte politische Bildung unterrichtet.
[1] Anmerkung: Im folgenden Artikel wird zur einfacheren Lesbarkeit lediglich das männliche Geschlecht verwendet. Dieses steht in diesem Fall stellvertretend für sämtliche existierende Geschlechter, sodass niemand ausgeschlossen wird.